Länderprogramme zur Weiterbildungsförderung
Bundesland
Bundesweit
Zielgruppe
Kurzarbeiter
Was wird gefördert?
Allgemeine und spezifische Weiterbildungsmaßnahmen
Förderhöhe/ weitere Informationen
Bis 60 % Zuschuss bei allgemeinen, bis 25 % Zuschuss bei spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen, je nach Unternehmensgröße auf bis zu 80 % erhöhbar. Die Arbeitsagentur übernimmt außerdem in der Zeit der Weiterbildung die vollen Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter.
www.foerderdatenbank.de
www.qualifizierungsschecks.de
Bundesland
Bundesweit
Zielgruppe
Begabte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung, die mehr aus ihrem Beruf machen wollen
Was wird gefördert?
Stipendien für Hochschulen
Förderhöhe/ weitere Informationen
Bei Vollstudium 650 EUR pro Monat plus 80 EUR Büchergeld pro Monat. Bei berufsbegleitendem Studiengang 1700 EUR pro Kalenderjahr.
www.begabtenfoerderung.de
www.aufstieg-durch-bildung.info
Bundesland
Baden-Württemberg
Zielgruppe
Je nach Maßnahme kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten beziehungsweise Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Mitfinanziert werden Coachings zur systematischen Personalentwicklung in kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten sowie Coachings zur zielgruppenspezifischen systematischen Personalentwicklung in Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten.
Zielgruppen sind an- und ungelernte Beschäftigte, ältere Beschäftigte ab 50 Jahren sowie Wiedereinsteiger, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Förderhöhe/ weitere Informationen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der für das Coaching anfallenden Kosten, maximal jedoch 400 EUR pro Tagewerk à 8 Stunden.
Bezuschusst werden 20 Coachingtage pro Unternehmen, der maximale Zuschussbetrag liegt bei 8.000 EUR.
www.l-bank.de
Bundesland
Brandenburg
Zielgruppe
Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren ohne Berufsabschluss oder mit Abschluss, wenn Weiterbildung länger als 4 Jahre zurückliegt
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
Förderhöhe/ weitere Informationen
Zuschuss zum Arbeitsentgelt oder Erstattung der Weiterbildungskosten.
Weiterführende Infos bei der zuständigen Agentur für Arbeit
www.lasa-brandenburg.de
Bundesland
Hessen
Zielgruppe
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind
Was wird gefördert?
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden
Förderhöhe/ weitere Informationen
50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, max. 500 EUR pro Person und Jahr.
www.qualifizierungsscheck.de
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Was wird gefördert?
Mitfinanziert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen.
Förderhöhe/ weitere Informationen
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form eines Bildungsschecks.
Der Zuschuss beträgt höchstens 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 EUR je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.
Bundesland
Niedersachsen
Zielgruppe
KMU mit Betriebssitz in Niedersachsen
Was wird gefördert?
Die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten. Die Weiterbildung muss sich auf die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen und/oder die Vermittlung von methodischen Kenntnissen und/oder die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen.
Darüber hinaus muss die Qualifizierung zur Anpassung des Unternehmens an den Strukturwandel dienen.
Förderhöhe/ weitere Informationen
Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und Teilnehmer.
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
Bundesland
NRW
Zielgruppe
Zielgruppen des Förderangebotes sind
- einzelne Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen,
- kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen sowie
- Freiberufler (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte.) als (Mit-)Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens.
- Berufsrückkehrende
Was wird gefördert?
Die beruflichen Weiterbildungsangebote dienen der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, indem sie die Beschäftigten in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen und Betrieben die Verbesserung der Qualifikationen ihrer Mitarbeiter ermöglichen.
Beispielhafte Weiterbildungsangebote: Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und berufspraktischen Fertigkeiten im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, Sprachen, EDV, Teamarbeit, Konfliktmanagement.
Förderhöhe/ weitere Informationen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50% der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, höchstens jedoch 500 EUR pro Bildungsscheck. Kosten für Fahrt, Lernmittel, Unterkunft und Hauptmahlzeiten werden mit dem Bildungsscheck nicht erstattet.
Bundesland
Sachsen
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Unternehmen sowie Bildungsträger, Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, die als Projektträger im Interesse der endbegünstigten Unternehmen oder natürlichen Personen handeln.
Was wird gefördert?
Übergreifende beschäftigungspolitische Ziele der Förderung sind:
- die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unternehmen, insbesondere der Kleinstunternehmen sowie KMU,
- die Stärkung des Humankapitals sowie
- die Eröffnung eines besseren Zugangs zur Beschäftigung.
Im Rahmen dieser Richtlinie sind u. a. folgende Vorhabensbereiche förderfähig:
- Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen,
- betriebliche und betriebsnahe Ausbildung,
- Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten,
- Qualifizierung von älteren Personen und älteren Arbeitslosen
Förderhöhe/ weitere Informationen
Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sowie Angehörige der Freien Berufe für die Qualifizierung eigener Beschäftigter
Was wird gefördert?
Mitfinanziert werden
betriebliche Qualifizierungsvorhaben und die Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung, zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung für eigene Beschäftigte sowie
Qualifizierungsprojekte unternehmensbezogener Personalpools, die zur bedarfsgerechten und branchenorientierten Fachkräftegewinnung beitragen
Förderhöhe/ weitere Informationen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bei KMU bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.
Bei großen Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 25% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
Arbeitnehmer aus KMU
Was wird gefördert?
Alle Maßnahmen der Weiterbildung. Voraussetzung ist eine Übereinkunft mit dem Arbeitgeber, dass die Qualifizierungsinhalte der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers und dem Unternehmen dienen.
Förderhöhe/ weitere Informationen
Seminarkosten bis zu 100 %.
Bundesland
Thüringen
Zielgruppe
Antragsberechtigt für Weiterbildungsmaßnahmen, Netzwerke sowie innovative Projekte sind Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die nicht unter das Thüringer Schulgesetz oder das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft fallen.
Antragsberechtigt für Ausbildungs- und Qualifizierungsberater sind die zuständigen Stellen für die gewerbliche Wirtschaft nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (Kammern), Verbände der Thüringer Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund auf Landesebene sowie ein Spitzenverband der Wohlfahrtspflege auf Landesebene bzw. ein von diesen zur Durchführung bevollmächtigter Dritter
Was wird gefördert?
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die folgenden Maßnahmen zur Sicherung und Erweiterung der Qualifikation von Fachkräften:
- berufliche Anpassungsqualifizierung von Thüringer Arbeitnehmern, Unternehmern und Existenzgründern,
- berufliche Aus- und Fortbildung, auch mit transnationalem oder interregionalem Bezug,
- Einrichtung und Unterhaltung von Netzwerken der Fachkräftesicherung und Weiterbildungsberatung, die im besonderen Landesinteresse liegen, sowie
- Ausbildungs- und Qualifizierungsberater, die bei den Dachorganisationen der Wirtschaft, der Gewerkschaft oder einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege in der Beratung von Betrieben tätig werden.
Förderhöhe/ weitere Informationen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Der Zuschuss beträgt bei allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen für kleine Unternehmen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, für mittlere Unternehmen sowie zugunsten behinderter und benachteiligter Arbeitnehmer maximal 70% und für große Unternehmen maximal 60%.
Für spezifische Ausbildungsmaßnahmen werden 45% der förderfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen, maximal 35% bei mittleren Unternehmen sowie zugunsten behinderter und benachteiligter Arbeitnehmer und maximal 25% bei großen Unternehmen gewährt.
Innovative Qualifizierungsprojekte und Netzwerke können mit bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben mitfinanziert werden, Ausbildungsberatungen mit bis zu 85%.
Förderprogramme
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Titel: Bildungsschecks
örtlich zuständige Beratungsstelle in NRW
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Titel: Förderprogramm Personalentwicklung (ESF 2007-2013)
L-Bank
Fördergebiet: Hessen
Titel: Hessische Qualifizierungsoffensive - Förderung der beruflichen Weiterbildung
Investitionsbank Hessen (IBH)
Fördergebiet: Brandenburg
Titel: Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in KMU
LASA Brandenburg GmbH
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Kompetenzentwicklung in Unternehmen
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Titel: Qualifizierung von Beschäftigten (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG)Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Fördergebiet: Thüringen
Titel: Weiterbildungsrichtlinie
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Weitere Informationen unter www.foerderdatenbank.de und www.qualifizierungsschecks.de